Kircheneintritt

Wer Mitglied der christlichen Kirche werden will, kann jederzeit eintreten.

Dazu gehört ein persönliches Gespräch mit dem Pfarrer, das Ausfüllen der notwendigen Formulare und die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Abendmahl. Die Taufe ist natürlich die Grundvoraussetzung für den Eintritt. Falls Sie also noch nicht getauft sind, können Sie das jederzeit nachholen. 

Mit der Mitgliedschaft in der Kirche haben Sie folgende Rechte: Wahlrecht, Patenamt, kirchliche Trauung oder Bestattung. Die Taufe mit ihren Versprechen, dass Gott den Getauften zu seinem Kind berufen hat und sein Leben begleitet, verliert nie ihre Bedeutung.
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, wird daher beim Wiedereintritt nicht noch einmal getauft.

Der Übertritt aus anderen Konfessionen

Grundsätzlich können Sie auch aus anderen christlichen Konfessionen zur evangelischen Kirche übertreten. Dazu erklären Sie auf dem Standesamt Ihren Austritt aus der Religionsgemeinschaft, der Sie bisher angehört haben. Das weitere Verfahren entspricht dem Kircheneintritt wie oben beschrieben.

Ihre Pfarrerin Silvia Beims